Ehefähigkeit

Ehefähig sind Sie, wenn Sie ehemündig sind, d.h. wenn Sie 18 Jahre alt sind UND Sie müssen geschäftsfähig sein, denn die Eheschliessung ist nicht ohne rechtliche Folgen.

Darüberhinaus ist die Ehe eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Warum also darüber streiten, ob man einen Ehevertrag abschliesst. Mit Ihrem Geschäftspartner machen Sie doch auch nichts auf Treu und Glauben aus, oder ? Wenn ja, sind Sie nicht geschäftsfähig und damit sind Sie nicht ehefähig ( siehe oben ) …

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